In der hier publizierten Liste finden Sie Bündner Mediatorinnen und Mediatoren, deren Ausbildung von einem Fachverband nach internationalen Standards anerkannt wird und die damit auch im Sinne von Art. 12 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung für eine Mediation im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege eingesetzt werden können. Der Eintrag in die Liste erfolgt eigenverantwortlich. Der aktuelle Stand der Einträge ist auf der Liste ersichtlich.
Durch Klicken auf das Listensymbol wird die Mediatorenliste in einem separaten Fenster geöffnet
Eine anerkannte Ausbildung bietet Gewähr für die notwendigen Fachkenntnisse zur Durchführung einer Mediation. Die Mitgliedschaft bei einem anerkannten Berufsverband setzt eine ständige Weiterbildung der Mediatorin voraus.